Batterienverordnung

Damit es Morgen noch ein Morgen gibt!

Unsere Umwelt und der Erhalt gesunder Lebensgrundlagen sind sehr wichtig und gehen uns alle an. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Akkus und Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Akkus oder Batterien enthalten, sind wir zu nachstehenden Hinweisen verpflichtet:

Sie sind zur korrekten Entsorgung von (gebrauchten) Akkus oder Batterien, lose oder in Geräten verbaut, als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass der Akku oder die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Die in Akkus oder Batterien enthaltenen Schadstoffe sind wie folgt deklariert:

Pb = Akku/Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Akku/Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Akku/Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Entsorgung von Verpackungen, Batterien, Akkus, Elektrogeräten, Leuchtstoff- & Energiesparlampen

Verpackungsabfälle, Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Leuchtstoff- & Energiesparlampe dürfen grundsätzlich nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt und zur Verwertung übergeben werden. Diese Verpflichtung gilt sowohl für private Haushalte, als auch für Gewerbebetriebe.

Unentgeltliche Übernahme von Verpackungsabfall, Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Leuchtstoff- & Energiesparlampen im Rahmen öffentlicher Sammelstellen oder Abfallsammelzentren

Die Sammlung von Problem- und Haushaltsabfall wird österreichweit von den Gemeinden und Abfallverbänden organisiert. Dieser wird entweder direkt abgeholt oder muss zu öffentlichen Sammelstellen oder Abfallsammelzentren gebracht werden. Nähere Informationen dazu, wie die Abfallsammlung in Ihrer Region organisiert ist, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Verpackungsentsorgung im privaten Bereich

Die Verpackungen der von uns gelieferten Waren können kostenlos in die öffentliche Verpackungssammlung eingebracht werden. Dies gilt für Verpackungen, die an private Haushalte und an kleingewerbliche Letztverbraucher (= Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und Umsatz oder Jahresbilanz kleiner als 2 Mio. Euro) geliefert werden und dort als Abfall anfallen.

Verpackungsentsorgung im gewerblichen Bereich

Die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Gewerbebetrieben ist individuell organisiert und muss mit Ihrem Entsorgungsunternehmen vereinbart werden.

Entsorgung von Batterien und Akkus, bzw. von Geräten, mit fest verbauten Batterien oder Akkus die bei uns gekauft wurden

Batterien und Akkus, lose oder fest verbaut, die Sie bei uns gekauft haben können Sie an uns zurück senden. Wir kümmern uns kostenlos um eine fachgerechte Entsorgung. Bitte nehmen Sie hierzu kurz Kontakt mit uns auf. Wir bitten um Verständnis, dass wir unbekannte und/oder unfrei zugesendete Pakete nicht annehmen können.

Versand von Lithium Batterien (z.B. bei Rückgabe)

Für den Fall, dass Ihre Sendung Lithium-Batterien enthält, sowohl verbaut in Geräten oder auch lose separat, ist auf ein kurzschlusssicheres Verpacken zu achten. Zudem muss die Aussenverpackung mit einer entsprechenden Gefahrengutkennzeichnung versehen werden:

  • Gefahrengutkennzeichnung (Aufkleber) für lose Lithium-Batterien ohne Gerät in der Verpackung: UN3480
  • Gefahrengutkennzeichnung (Aufkleber) für lose oder verbaute Lithium-Batterien mit oder in einem Gerät: UN3481

Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.